Was kostet die Pille und wer bezahlt?

Außer der „Pille danach“ gibt es hormonelle Verhütungsmittel nur auf Rezept. Die Kosten für die Pille werden normalerweise nicht von der Krankenkasse erstattet. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.



Ausnahmen bei denen die Krankenkasse die Kosten für hormonelle Verhütungsmittel übernimmt

Mädchen und Frauen unter 18 Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Frauen zwischen 18 und 21 Ab 18 Jahren gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Frauen ab 22 Die Kosten für das Präparat müssen von der Verwenderin voll getragen werden.
Verordnung der Pille aus medizinischen Gründen (z.B. zu Behandlung von schwerer Akne oder schweren Menstruationsschmerzen) Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Soziale Gründe Einige Kommunen haben Sonderfonds, aus denen bedürftigen Frauen die Kosten für Verhütungsmittel eventuell erstattet werden.


Um die Kosten für die hormonellen Verhütungsmittel gering zu halten, kann es sich lohnen, sogenannte Generika zu verwenden. Dabei handelt es sich um preisgünstige Präparate, die die gleichen Wirkstoffe enthalten und die gleiche Zuverlässigkeit aufweisen wie die Originalpräparate. Ist man mit dem verwendeten Präparat zufrieden, so kann es sich lohnen, sich Packungen für 6 Monate verordnen zu lassen, da diese oftmals erheblich günstiger sind als Einzelpackungen.

Fragen und Antworten zur Pille

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