Außer der „Pille danach“ gibt es hormonelle Verhütungsmittel nur auf Rezept. Die Kosten für die Pille werden normalerweise nicht von der Krankenkasse erstattet. Allerdings gibt es einige Ausnahmen.
Ausnahmen bei denen die Krankenkasse die Kosten für hormonelle Verhütungsmittel übernimmt
Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Kosten werden von den Krankenkassen teilweise übernommen. Eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro muss von der Verwenderin geleistet werden.
Die Kosten für das Präparat müssen von der Verwenderin voll getragen werden.
(z. B. zur Behandlung von schwerer Akne oder schweren Menstruationsschmerzen)
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Einige Kommunen haben Sonderfonds, aus denen bedürftigen Frauen die Kosten für Verhütungsmittel eventuell erstattet werden.
Um die Kosten für die hormonellen Verhütungsmittel gering zu halten, kann es sich lohnen, sogenannte Generika zu verwenden. Dabei handelt es sich um preisgünstige Präparate, die die gleichen Wirkstoffe enthalten und die gleiche Zuverlässigkeit aufweisen wie die Originalpräparate, die aber oftmals wesentlich preiswerter sind. Ist man mit dem verwendeten Präparat zufrieden, so kann es sich lohnen, sich Packungen für 6 Monate verordnen zu lassen, da diese oftmals erheblich günstiger sind als Einzelpackungen.