Notfallverhütung mit der „Pille danach“

Die „Pille danach“ steht für den Notfall zur Verfügung, wenn eine Verhütungspanne passiert ist (z. B. Kondom gerissen) oder die Verhütung ganz vergessen wurde. Die Pille danach ist derzeit noch verschreibungspflichtig, d. h. sie muss vom Arzt verordnet werden.

Geschieht das Missgeschick ein paar Tage vor oder während der fruchtbaren Tage der Frau, besteht die Möglichkeit, schwanger zu werden. Denn die männlichen Samenzellen können bis zu fünf Tage in der Gebärmutter und den Eileitern überdauern. Kommt es in dieser Zeit zum Eisprung, ist eine Befruchtung daher bis zu fünf Tage nach einem Verhütungsunfall durchaus möglich, in sehr seltenen Fällen auch bis zu sieben Tage.

Sofern der Eisprung noch nicht stattgefunden hat, kann ihn die „Pille danach“ hemmen oder so lange hinauszögern, dass keine Schwangerschaft eintreten kann.

Für die Verhütung danach gibt es Präparate mit zwei unterschiedlichen Wirkstoffen, Levonorgestrel und Ulipristalacetat. Levonorgestrel kann bis zu 72 Stunden (drei Tage) nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden und Ulipristalacetat hat eine Wirkungsdauer von etwa 120 Stunden (fünf Tage). Am wirksamsten allerdings ist die „Pille danach“, wenn sie innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder einer Verhütungspanne eingenommen wird. Danach nimmt ihre Wirksamkeit allmählich ab.

Die „Pille danach“ wirkt nicht mehr, wenn der Eisprung bereits stattgefunden und/oder die befruchtete Eizelle sich in der Gebärmutter eingenistet hat.

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